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Anlagendeckungsgrad: Die Kennzahl hinter der goldenen Bilanzregel

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Mit dem Anlagendeckungsgrad überprüfen Unternehmen, ob sie die Fristenkongruenz befolgen und wie es um ihre Liquidität steht. Die wichtigsten Grundlagen im Überblick.

Grundsätzliches zum Anlagendeckungsgrad

Anlagevermögen soll langfristig, kurzfristiges Umlaufvermögen dagegen kurzfristig finanziert werden – so lautet die goldene Bilanzregel in der Vermögensfinanzierung. Der Grundgedanke dahinter ist einfach: Ein Unternehmen kann nur überleben, wenn es seinen finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Deshalb bildet die sogenannte Fristenkongruenz die Grundlage der goldenen Bilanzregel: Vermögenswerte sollten stets gemäss ihrer Verweildauer im Unternehmen finanziert werden.

Wird die goldene Bilanzregel eingehalten, stehen die Chancen gut, dass das finanzielle Gleichgewicht des Unternehmens auch künftig gehalten werden kann; ist sie aber nicht erfüllt, besteht das Risiko, bei einer Finanzierungslücke eine geplante Investition nicht mehr stemmen und Kredite nicht mehr zurückbezahlen zu können. Im schlimmsten Fall drohen dem Unternehmen Zahlungsunfähigkeit und letztlich Insolvenz. So gibt die goldene Bilanzregel Aufschluss über die Liquidität eines Unternehmens.

Ob die goldene Bilanzregel tatsächlich erfüllt ist, kann mit dem Anlagendeckungsgrad ermittelt werden. Dieser gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens tatsächlich langfristig finanziert sind. Da der Begriff «langfristige Finanzierung» in der Bilanzierung unterschiedlich streng aufgefasst werden kann, unterscheidet man zwischen dem Anlagendeckungsgrad I und II. Bei beiden gilt: Werden Werte von mindestens 100 Prozent erreicht, ist die goldene Bilanzregel erfüllt.

Anlagendeckungsgrad I

Der Anlagendeckungsgrad I beinhaltet nur das Eigenkapital als langfristige Finanzierungsmethode und gilt daher als strenge Auslegung der goldenen Bilanzregel. Er wird wie folgt berechnet:

Anlagendeckungsgrad I = Eigenkapital / Anlagevermögen * 100

Da beim Anlagendeckungsgrad I nur das Eigenkapital im Verhältnis zum Anlagevermögen steht, wird er auch als «enge Fassung» bezeichnet. Bei einem Wert von 100 Prozent wird das Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital finanziert. In der Praxis ist dies aber oft nicht realistisch: Viele Unternehmen beschaffen Anlagegüter wie Maschinen, IT-Infrastruktur, Gebäude etc. nicht rein durch Eigenkapital, sondern sind auf Fremdkapital in Form von Darlehen angewiesen. Es kann also nicht immer das gesamte Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt werden. Zudem herrschen bei der Bilanzgestaltung klare Branchenunterschiede: Ein anlageintensiver Betrieb wie etwa eine Firma aus der Schwerindustrie wird einen tieferen Anlagendeckungsgrad I aufweisen als ein Handelsunternehmen mit hohem Vorratsvermögen.

Anlagendeckungsgrad II

Der Anlagendeckungsgrad II wird gerne als «erweiterte Fassung» oder auch «silberne Bilanzregel» bezeichnet – da er neben dem Eigenkapital auch das langfristige Fremdkapital als eine Finanzierungsmethode für das Anlagevermögen berücksichtigt:

Anlagendeckungsgrad II = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital / Anlagevermögen * 100

Je mehr der Anlagendeckungsgrad II den Mindestwert von 100 Prozent überschreitet, desto grösser ist die finanzielle Stabilität des Unternehmens: Mit dem langfristigen Kapital werden dann nicht nur das Anlagevermögen, sondern auch Teile des Umlaufvermögens gedeckt – ein Indiz für stabil finanzierte Unternehmen.

Liegt der Anlagendeckungsgrad II aber unter 100 Prozent, sollten Unternehmen gewarnt sein: Dies bedeutet, dass Teile des Anlagevermögens mit kurzfristigen Mitteln finanziert werden – beispielsweise durch Kontokorrent- oder Lieferantenkredite. Bestehen die Gläubiger auf Rückzahlung, ist die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens akut gefährdet, wenn die Mittel im Umlaufvermögen nicht zur Kredittilgung ausreichen.

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