Zeiterfassung für Werkstudenten – Das gilt aktuell!

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Erstellt am:
11.04.2025
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Bei der Beschäftigung von Werkstudierenden ist besonders die Einhaltung der Arbeitszeitobergrenze von 20 Stunden während der Semesterzeit von Bedeutung. Ein System zur genauen Arbeitszeiterfassung ist unabdingbar und schützt vor rechtlichen Konsequenzen. Arbeitszeitkonten tragen dazu bei, die Flexibilität von Werkstudenten dennoch zu erhalten. Was du als ArbeitgeberIn oder StudentIn sonst noch beachten musst, erfährst du hier.

Arbeitszeiterfassung: Besonders wichtig bei Studierenden

Die Arbeitszeiterfassung für Werkstudenten orientiert sich im Wesentlichen an den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben. Darüberhinaus müssen Arbeitgebende die spezifischen Regelungen für Werkstudierende beachten, wie etwa die Begrenzung auf 20 Stunden während der Vorlesungszeit. Dies dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch dem Schutz der Studierenden, damit diese ihr Studium nicht vernachlässigen. Prüfungen gehen regelmäßig in genau diese Richtung, insbesondere, wenn Stundensätze vereinbart sind, die über dem Durchschnitt liegen.

Grundlegende Anforderungen

  • Arbeitszeiterfassungssystem: ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer MitarbeiterInnen zu erfassen. Dies kann über digitale Zeiterfassungssysteme, Stempeluhren oder handschriftliche Stundenzettel erfolgen. Wichtig ist, dass die Erfassung lückenlos und nachvollziehbar ist und insgesamt gesetzeskonform. Mit der digitalen Arbeitszeiterfassung von Infoniqa HR bist du auf der sicheren Seite.
  • Dokumentation: Die Arbeitszeiten müssen genau dokumentiert werden, inklusive Beginn, Ende und Pausenzeiten der täglichen Arbeitszeit. Dies dient auch dem Nachweis der Einhaltung der werkstudentenspezifischen Regelungen.

Spezifische Anforderungen für Werkstudenten

  • 20-Stunden-Regel: Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit muss dies deutlich ausweisen können.
  • Vollzeitbeschäftigung in den Semesterferien: In den Semesterferien dürfen Werkstudenten auch einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Auch hier muss es ein nachvollziehbares System zur Zeiterfassung der studentischen Mitarbeitenden geben, um die Einhaltung dieser Regelung zu dokumentieren.
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