Ein Mitarbeiter, der kurzfristig angeheuert wird, um andere für die Dauer des Urlaubs zu vertreten, oder der in Hochphasen in der Gastronomie arbeitet, übt meist eine kurzfristige Beschäftigung aus. Das wirkt sich für beide Seiten günstig auf die Steuer aus. Doch was ist bei solch einem Vertrag laut Gesetz zu beachten? Welche Regelung gilt wann? Wie viele Arbeitstage ist das zulässig? Das erfährst Du in diesem Artikel.
Kurzfristige Beschäftigung Definition
Von kurzfristigen Beschäftigungen spricht man, wenn ein Arbeitsverhältnis unabhängig vom Kalenderjahr auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Klassische kurzfristige Beschäftigungen sind zeitlich kurzfristig begrenzte Nebenjobs, Ferienjobs, Beschäftigungen als Student, Saisonarbeiten, Vertretungen von Kranken und Urlaubern und ähnliche Aufgaben, die als befristet im Vertrag definiert sind.
Für wen eignet sich eine kurzfristige Beschäftigung?
Es gibt verschiedene Personengruppen, bei denen eine kurzfristige Beschäftigung besonders sinnvoll ist – und andere, bei denen Human Resources ein wenig genauer hinsehen muss. Diese Gruppen sind entsprechend im Bewerbermanagement verstärkt zu beachten oder auszuschließen.
Eine kurzfristige Beschäftigung ist zulässig für folgende Personengruppen:
- Schülerinnen und Schüler
- Studentinnen und Studenten
- Rentnerinnen und Rentner
- Selbständige
- Erwerbstätige
- Beamte
- Hausfrauen und Hausmänner
Folgende Personengruppen können nicht kurzfristig beschäftigt werden:
- Arbeitslose, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind
- Mütter oder Väter, die sich aktuell in Elternzeit befinden
- Arbeitnehmer, die gerade unbezahlten Urlaub nehmen
Was ist der Unterschied zwischen kurzfristig und geringfügig beschäftigt?
Nicht zu verwechseln sind kurzfristig und geringfügig - Letzteres ist besser bekannt als Minijob oder 450-Euro-Job. Der Name sagt es schon: Bei dieser Beschäftigungsform ist eine maximal erlaubte Höhe von 450 Euro pro Monat festgelegt. Mehr darf durch einen Minijobber nicht ausgeübt werden.
Bei 450-Euro-Minijobs sind folgende Regelungen zu beachten:
- Minijober oder Minijobberinnen sind von Beiträgen für die Sozialversicherung befreit.
- 450-Euro-Jobber haben bei Verlust des Arbeitsplatzes und somit Beginn der Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- In der Rentenversicherung sind Minijobberinnen und Minijobber pauschal pflichtversichert.
- Der Arbeitgeber führt bei Minijobs einen Pauschalbeitrag zur Sozialversicherung ab.
Lohn und Gehalt: Wie unterscheiden sich kurzfristige Beschäftigung und Minijob?
Beim direkten Vergleich zwischen der kurzfristigen Beschäftigung und einem Minijob ergeben sich zwei wesentliche Unterschiede in puncto Gehalt: Anders als beim Minijob mit einem Entgelt von maximal 450-Euro gibt es laut Gesetz bei kurzfristig Beschäftigten erstens keine Grenze beim Arbeitsentgelt – und zweitens muss nicht in die Sozialversicherung eingezahlt werden.
Dafür ist eine kurzfristige Beschäftigung allerdings an gewisse Voraussetzungen gebunden.
Diese Regelung gilt für eine kurzfriste Beschäftigung
Um diese überhaupt ausüben zu können, stehen Arbeitnehmer in der Nachweispflicht: Du musst belegen, dass sie den jeweiligen Job nicht als Hauptberuf ausüben und davon nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten, also die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausüben.
Vorsicht: Sobald das Einkommen aus einer kurzfristigen Beschäftigung maßgeblich zur Sicherung des Lebensunterhalts beiträgt, kann die Arbeit als berufsmäßig definiert werden. Ist das der Fall, handelt es sich nicht mehr um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis, und es werden Versicherungs-Abgaben für die Sozialversicherung fällig.
Vor- & Nachteile einer kurzfristigen Beschäftigung
Ist jedoch alles rechtens, ist eine kurzfristige Beschäftigung sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer enorm vorteilhaft. Warum?
Das sind die Vorteile bei einer kurzfristigen Beschäftigung
Wegen der wegfallenden Sozialversicherungsbeiträge sind sie deutlich günstiger als ein Minijob auf 450-Euro-Basis. Arbeitgeber geben weniger aus und gleichzeitig erhalten Arbeitnehmer mehr Netto von ihrem Brutto, denn es fallen geringere Steuer-Abgaben an und es liegt eine geringere Versicherungspflicht vor. Das ist der erste immense Vorteil.
Vorteil Nummer zwei: Auch das Abführen der Lohnsteuer ist einfacher. Der Gesetzgeber bietet Arbeitgebern nämlich eine Lohnsteuer-Pauschale in Höhe von 25 Prozent für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse an. Und auch das lohnt sich wieder für beide Seiten:
- Der Arbeitgeber spart sich eine komplizierte Berechnung der Lohnsteuer.
- Der Arbeitnehmer umgeht die Lohnsteuerprogression. Wird das kurzfristige Beschäftigungsverhältnis neben einem regulären Job ausgeübt, führt das zusätzliche Entgelt normalerweise zu einem Ansteigen des Einkommensteuersatzes. Bei Anwendung der Lohnsteuerpauschale gilt das zusätzliche Arbeitsentgelt jedoch bereits als versteuert. Es wird bei der Steuer dann nicht nochmal extra angerechnet.
Die kurzfristige Beschäftigung und ihre Nachteile
Es gibt aber auch einen Nachteil bei der kurzfristigen Beschäftigung: Ist die vom Gesetzgeber festgelegte maximale Zeitgrenze von 70 Tagen überschritten, kann die Tätigkeit nicht nahtlos mit einem neuen Vertrag fortgesetzt werden.
Stattdessen muss die Beschäftigung für eine Dauer von mindestens zwei Monaten unterbrochen werden. Erst nach dieser Grenze ist der Beginn eines neuen Vertrags nach dem Gesetz erlaubt. Ansonsten muss die Tätigkeit in einen Minijob oder berufsmäßig in eine Teilzeitstelle umgewandelt werden.
Kurzfristige Beschäftigung kann helfen, Arbeitslasten für fest definierte Zeitgrenzen abzufangen.
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Checkliste: Darauf müssen Arbeitgeber achten, wenn sie kurzfristig Beschäftigte ins Unternehmen aufnehmen
Auch wenn kurzfristig Beschäftigte in vielen Fällen unkomplizierter sind als ein reguläres Arbeitsverhältnis – ein bisschen Bürokratie muss dennoch sein.
Die wichtigsten Punkte für eine kurzfristige Beschäftigung im Überblick:
- Kurzfristig Beschäftigte sind nicht das gleiche wie geringfügig Beschäftigte mit einem maximalen Verdienst in Höhe von 450-Euro
- Die kurzfristige Beschäftigung muss vertraglich vereinbart und befristet werden
- Bei jeder Neuanstellung muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung wirklich erfüllt sind
- Ansonsten droht eine Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge, da dann eine Versicherungspflicht vorlag
- Der Arbeitgeber muss Arbeitstage erfassen und darauf achten, dass die Zeitgrenze (70 Arbeitstage) während der Dauer der Ausübung nicht überschritten wird. Dies geht am leichtesten mit einer Software für Zeiterfassung, in welcher ein Mitarbeiter selbstständig eintragen kann, wann er arbeitet und wann er nicht arbeitet
- Werden Zeitgrenzen (70 Arbeitstage) überschritten, muss die Beschäftigung für mindestens zwei Monate unabhängig vom Kalenderjahr ausgesetzt werden
- Kurzfristig Beschäftigte müssen bei Beginn (erster Arbeitstag) bei der Minijob-Zentrale angemeldet sein
Wenn Arbeitgeber diese Punkte im Blick haben, sind die größten Fallen einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeschaltet, und sie können entspannt mit Ihren Aushilfen arbeiten.