Personal
12.04.22

Geldwerter Vorteil – Orientierungshilfe für die Praxis

Was dabei beachtet werden muss und wie man als Arbeitgeber zusätzlich sparen kann.

In der betrieblichen Praxis handelt es sich beim geldwerten Vorteil um ein häufig genutztes Instrument. Der Mitarbeiter erhält vergünstigte oder kostenlose Sachbezüge. Dabei gibt es für alle Beteiligten jedoch einiges zu berücksichtigen. Im folgenden Artikel werden alle erforderlichen Aspekte erläutert, um die Anwendung zu erleichtern.

Was ist ein geldwerter Vorteil? Eine Definition der wichtigsten Begriffe

Beim geldwerten Vorteil handelt es sich also in der Regel um sogenannte Sach- oder Naturalbezüge. Der Beschäftigte erhält sie unentgeltlich vom Arbeitgeber und kann sie während der Ausübung seiner Tätigkeit nutzen.

Was Sachbezüge im Detail sind, regelt das deutsche Einkommensteuergesetz sowie das österreichische Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Sie unterliegen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und erhöhen die steuerliche Bemessungsgrundlage des jeweiligen Angestellten. Das heißt, Arbeitnehmer müssen ihre geldwerten Vorteile versteuern und es fallen Sozialabgaben an.

Beispiele für gängige Sachbezüge

Grundsätzlich kann ein geldwerter Vorteil in unterschiedlichster Form durch den Arbeitgeber gewährt werden. Die folgenden Sachbezüge treten häufig auf:

  • Dienstwagen
  • Fahrrad oder E-Bike
  • Abstell- oder Garagenplatz
  • Dienstwohnung
  • Mobiltelefon
  • PC-Überlassung
  • Personalrabatte
  • Tickets für öffentliche Verkehrsmittel
  • Zinsersparnisse durch spezielle Arbeitgeberdarlehen
  • Soziale Zuwendungen

Da die einzelnen Arten individuelle Besonderheiten bei der Abrechnung aufweisen, werden wir sie im Folgenden detailliert betrachten und zudem erläutern, für welche geldwerten Vorteile in Deutschland und Österreich ein Freibetrag gilt.

Wie wirkt sich ein geldwerter Vorteil abgabenrechtlich aus?

Der geldwerte Vorteil erhöht also wie bereits erklärt das Einkommen des Arbeitnehmers und führt damit zu einer höheren Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben und Steuern. Die Abrechnung erfolgt regelmäßig im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung.

1. Die Rechtslage in Deutschland

Zunächst sehen wir uns die Situation in Deutschland an und erklären, welche Besonderheiten die einzelnen Sachbezüge aufweisen und was zu beachten ist.

Besteht in Deutschland Steuerfreiheit für einen geldwerten Vorteil, fallen auch keine Sozialabgaben an. Die jeweiligen geldwerten Vorteile werden zur Wertermittlung mit den üblichen Endpreisen am Abgabeort bewertet und im Rahmen der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt ab 2022 ein monatlicher Freibetrag von 50 Euro. Alle geldwerten Vorteile, die diesen Betrag nicht übersteigen, sind steuerfrei.

Was im Detail gilt, zeigen wir jetzt.

2. Dienstwagen

Für die Berücksichtigung des Dienstwagens gibt es zwei Möglichkeiten.

Die Ein-Prozent-Regel besagt, dass der Mitarbeiter monatlich 1 Prozent des Brutto-Inlands-Listenpreises sowie zusätzlich 0,03 Prozent dieses Wertes pro Kilometer der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz versteuern muss. Für Elektroautos und Plug-in-Hybriden gilt übrigens nur ein Prozentsatz von 0,25 Prozent.

Das Fahrtenbuch kommt zum Einsatz, wenn das Auto hauptsächlich dienstlich genutzt wird. Dann werden lediglich die Privatfahrten zur Arbeit und außerhalb der Arbeitszeit mit einem Betrag von 0,23 Euro pro Kilometer versteuert.
Je mehr sich die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und der Anschaffungspreis des Fahrzeuges erhöhen, umso geringer fällt der Vorteil für den Arbeitnehmer aus. Man muss also genau prüfen, welche Variante sich lohnt und ggf. einen speziellen Rechner nutzen.

3. Fahrrad oder E-Bike

Beteiligt sich der Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung an den monatlichen Anschaffungskosten oder Leasingraten, muss der geldwerte Vorteil mit 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden.

Erhält der Arbeitnehmer das Fahrrad hingegen kostenlos und zusätzlich zum Gehalt, bleibt es komplett steuerfrei.

4. Abstell- oder Garagenplatz

Überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeitendenr einen kostenlosen Parkplatz aus betrieblichem Interesse, wird dies nicht als geldwerter Vorteil betrachtet.

5. Dienstwohnung

Bei der Versteuerung der Dienstwohnung wird unterschieden zwischenin Wohnung und Unterkunft. Eine Unterkunft verfügt dabei lediglich über die Möglichkeit zur Bad- oder Küchenmitbenutzung.

Der geldwerte Vorteil einer Wohnung berechnet sich aus der ortsüblichen Miete oder festen Quadratmeterpreisen. Vermietet der Arbeitgeber die Wohnung zu mindestens⅔ der ortsüblichen Miete, bleibt der geldwerte Vorteil unberücksichtigt. Ist die gezahlte Miete geringer, wird die Differenz versteuert. Aber auch der monatliche Freibetrag ist zusätzlich anwendbar.

Eine Unterkunft bleibt bis zu einem Wert von 241 Euro für den Arbeitnehmer steuerfrei.

6. Mobiltelefon und PC-Überlassung

Hierbei handelt es sich um geldwerte Vorteile, wenn die Geräte auch privat genutzt werden dürfen. Sie sind allerdings steuerfrei, wenn sie im Eigentum des Arbeitgebers bleiben.

7. Personalrabatte

Für Personalrabatte bis zu einer Grenze von 4 Prozent besteht Steuerfreiheit. Rabatte, die diesen Prozentsatz übersteigen, müssen erst berücksichtigt werden, wenn sie über 1.080 Euro liegen.

8. Tickets für öffentliche Verkehrsmittel

Ein Ticket für die Fahrten zur Arbeit ist bis zum 44 Euro-Freibetrag steuerfrei. Gegebenenfalls sollte der Mitarbeiter über eine anteilige Beteiligung nachdenken, um diese Grenze nicht zu überschreiten, da ansonsten der Gesamtbetrag versteuert werden muss.

Ein Freibetrag gilt im Übrigen auch für Bonusmeilen. Vielflieger können gesammelte Meilen bis zu einer Grenze von 1.080 Euro selbst nutzen, wenn der Arbeitgeber nicht ausdrücklich auf einer dienstlichen Nutzung besteht.

9. Zinsersparnisse durch spezielle Arbeitgeberdarlehen

Hier gilt eine Ersparnis bis zu 2.600 Euro als steuerfrei.

10. Soziale Zuwendungen

Für eine kurzfristig notwendige Kinderbetreuung kann ein Unternehmen bis zu 600 Euro übernehmen, die dann abgabenfrei bleiben.

Regelmäßige Leistungen zur Finanzierung der Kinderbetreuung hingegen sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Maßnahmen der Gesundheitsförderung , wie Zuschüsse zu Physiotherapie oder Massagen, werden erst oberhalb von 500 Euro steuerlich berücksichtigt und von gesundheitlicher Prävention profitiert letztendlich auch das Unternehmen.

Weitere geldwerte Vorteile nach deutschem Einkommensteuergesetz sind unter anderem Tankgutscheine, Arbeitskleidung, die Übernahme von Führerscheinkosten oder ein Fahrtkostenzuschuss.

Die Rechtslage in Österreich

Die entscheidende Größe im österreichischen Gesetz ist der Sachbezugswert. Er wird für die wichtigsten Sachbezugsarten vom Bundesministerium für Finanzen durch die Sachbezugswerteverordnung festgelegt. Einige geldwerte Vorteile werden jedoch lediglich mit dem Endpreis am Abgabeort abgerechnet. Je nach Art gibt es also auch in Österreich individuelle Herangehensweisen für die Bemessung. Sehen wir uns einmal genauer an, welche Besonderheiten jeweils gelten.

1. Dienstwagen

Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen nutzt, wird dieser mit einem Sachbezugswert von 2 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 960 € pro Monat auf der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Besonders schadstoffarme Fahrzeuge werden hingegen lediglich mit 1,5 % abgerechnet. Die dafür notwendigen Richtwerte wurden 2020 angepasst und werden jährlich um weitere 3g CO2 gesenkt. Der Wert bei Erstzulassung gilt dabei für die gesamte Nutzungsdauer.

Wird das Firmenfahrzeug für weniger als 500 km monatlich privat genutzt, wird lediglich der halbe Sachbezugswert – also 1% oder 0,75% – herangezogen. Der Nachweis erfolgt hier mit Hilfe eines Fahrtenbuches.

Für Nutzer von E-Autos mit einer CO2-Emission von 0 gilt, dass kein Sachbezugswert anzusetzen ist. Sie profitieren also besonders und schonen gleichzeitig die Umwelt.

2. Fahrrad oder E-Bike

Fahrzeuge, die keine Emissionen produzieren, werden wie die bereits genannten E-Autos nicht berücksichtigt. Für Motorräder hingegen wird wie mit Kraftfahrzeugen verfahren.

3. Abstell- oder Garagenplatz

Ein Abstell- oder Garagenplatz, der ganzjährig während der Arbeitszeit genutzt werden kann, wird beim Arbeitnehmer mit einem festen Sachbezug von 14,53 € berücksichtigt. Es ist dabei unerheblich, ob der Platz auch außerhalb der Arbeitszeit hin und wieder genutzt wird.

4. Dienstwohnung

Auch die Nutzung einer Dienstwohnung am Arbeitsort gilt als geldwerter Vorteil. Dabei sind Quadratmeterpreise nach dem Richtwertgesetz als Sachbezugswert zu berücksichtigen. Sie schwanken je nach Region.

5. Mobiltelefon

Mobiltelefone werden nicht grundsätzlich berücksichtigt. Wenn der Mitarbeiter jedoch nachweislich umfangreiche private Telefonkosten verursacht, fließt dieser Wert als Sachbezug in die Lohnabrechnung ein.

6. PC-Überlassung

Die PC-Überlassung gestaltet sich ähnlich wie die Nutzung eines Mobiltelefons. Wird der PC zu beruflichen Zwecken genutzt, wird kein Sachbezugswert berücksichtigt. Geht der PC zur privaten Nutzung in das Eigentum des Mitarbeiters über, wird der Gerätewert entsprechend als Sachbezug versteuert.

7. Personalrabatte

Für Personal- beziehungsweise Mitarbeiterrabatte gilt seit 2016 die Steuerfreiheit bis zu einer Grenze von 20 %. Wird dieser Wert überschritten, bleiben sie dennoch bis zu einem Freibetrag von 1.000 € anrechnungsfrei.

8. Tickets für öffentliche Verkehrsmittel

Im Jahr 2021 wurde festgelegt, dass Tickets für den öffentlichen Verkehr, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, steuerfrei sind.

Dies gilt allerdings nur, wenn sie für einen längeren Zeitraum gelten und auch zu Fahrten an Wohn- und Arbeitsort berechtigen. Sie müssen also nicht ausschließlich für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte gelten.

9. Zinsersparnisse durch spezielle Arbeitgeberdarlehen

Einige Arbeitgeber gewähren ihren Angestellten zinslose Darlehen oder Vorschüsse auf Gehaltszahlungen. Bis zu einem Freibetrag von 7.300 € bleiben diese sowohl steuerlich als auch in der Sozialversicherung unberücksichtigt.

Vom darüber hinausgehenden Betrag wird der Sachbezugswert ermittelt. Dafür ist die Zinsersparnis die entscheidende Grundlage. Der Zins wird aktuell mit einem Wert von 1% berechnet.

10. Soziale Zuwendungen

Als soziale Zuwendungen gelten insbesondere Zahlungen des Arbeitnehmers für die Nutzung von Erholungsheimen, Sportanlagen oder Betriebsbibliotheken. Sie werden beim Gehalt nicht berücksichtigt. Dies gilt seit 2016 ebenso für Maßnahmen, die der Gesundheitsförderung entsprechend dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen dienen. Zuschüsse zur Kinderbetreuung hingegen sind lediglich bis zu einem Freibetrag von 1.000 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei.

1. Sonstige Bezüge

Ebenfalls steuerfrei sind kostenlose Mahlzeiten, Arbeitskleidung und kleine Aufmerksamkeiten zum Geburtstag oder ähnliches.