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Wie gründe ich eine GmbH?

SchweizUnternehmensgründung

Risikominimierung bei der Firmengründung: Worauf Sie bei der Gründung einer GmbH achten sollten.

Die GmbH ist für viele Kleinfirmen eine beliebte Rechtsform. Sie erfordert zwar im Vergleich zur Einzelfirma mehr Aufwand bei Gründung und Verwaltung, bietet aber ein geringeres finanzielles Risiko. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine GmbH gründen möchten.

Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat gegenüber einer Einzelfirma den Vorteil, dass sich die Haftung auf das Vermögen des Unternehmens bzw. das vollständig einbezahlte Stammkapital beschränkt. Dies im Gegensatz zur Einzelfirma, bei der die Inhaber und Inhaberinnen mit ihrem Privatvermögen haften.

Bei der GmbH ist jedoch der Gründungsvorgang deutlich komplexer und mit höheren Ausgaben verbunden: Neben der Einzahlung des Stammkapitals (sog. Liberierung) entstehen beispielsweise Kosten für die notarielle Beglaubigung und für den Handelsregistereintrag. Und noch ein Unterschied zur Einzelfirma: Für die Finanzierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können keine Pensionskassengelder vorbezogen werden. Nichtsdestotrotz ist die GmbH in der Schweiz insbesondere für KMU und Familienunternehmen eine beliebte Rechtsform.

Vorteile und Nachteile einer GmbH

Vorteile:

  • Der Firmenname ist frei wählbar
  • Die Einlage des Stammkapitals ist mit CHF 20'000 deutlich geringer als bei einer AG (CHF 100'000)
  • Die Haftung beschränkt sich auf das einbezahlte Stammkapital (ausser, in den Statuten sind Nachschusspflichten definiert).
  • Eine GmbH kann ohne Liquidation in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.

Nachteile:

  • Es existiert wie bei der AG eine Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der GmbH und auch auf das Einkommen und das Vermögen der Gesellschafter.
  • Die Gründung einer GmbH erfordert mehr Kapital und mehr Verwaltungsaufwand als bei einer Einzelfirma.
  • Die Geschäftsführenden einer GmbH haben kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung.

Wie sind die Voraussetzungen zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Für die Gründung einer GmbH wird mindestens eine Person als Gesellschafter und eine Person in der Geschäftsführung vorausgesetzt, wobei dieselbe Person beide Positionen ausüben kann. In jedem Fall muss mindestens eine Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Der Eintrag im Handelsregister ist bei der Gründung obligatorisch. Die Gesellschafter und Gesellschafterinnen werden im Handelsregister namentlich vermerkt. Da der Firmenname durch diesen Eintrag geschützt ist, muss vorab abgeklärt werden, ob dieser Name von einem Unternehmen nicht bereits verwendet wird. Im zentralen Firmenindex des Bundes sind sämtliche in der Schweiz genutzten Firmennamen aufgelistet.

Checkliste zur Gründung einer GmbH

  • Stellen Sie das notwendige Kapital für die Gründung bereit. Neben der Einlage von CHF 20'000 gehören dazu auch die Kosten fürs Notariat (ca. CHF 500 – 2000), den Eintrag ins Handelsregister (ca. CHF 600 – 800) und evtl. die Kosten für die Treuhandgesellschaft, falls Sie eine entsprechende Beratung oder Administration beanspruchen. Hinzu kommen evtl. Aufwendungen für diverse Aufgaben wie Kommunikation, Marktanalysen, Website, Verwaltung der Firma, Businessplan, oder Patentanmeldungen etc.
  • Vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Notar.
  • Eröffnen Sie für die Einlage ein Sperrkonto bei Ihrer Bank.
  • Klären Sie ab, ob Ihr Unternehmen der Mehrwertsteuer unterstellt ist (ab einem Umsatz von CHF 100'000) oder erwägen Sie eine freiwillige Anmeldung bei der MwSt.
  • Beantragen Sie die MwSt.-Nr. bei der eidg. Steuerverwaltung.
  • Legen Sie die Statuten Ihrer Firma fest (Firmenname, Zweck, Domizil, GeschäftsführerIn, beteiligte GesellschafterInnen, Stammkapital, Mehrwertsteuerinformationen.
  • Bereiten Sie die Gründungspapiere vor und erstellen Sie eine Gründungsurkunde.
  • Tragen Sie Ihre Firma im Handelsregister ein, nachdem das Notariat die GmbH öffentlich beurkundet hat. 
  • Melden Sie Ihre Firma bei der zuständigen Ausgleichskasse an (AHV, IV, EO)
  • Schliessen Sie Versicherungen für BVG und UVG alle in der GmbH tätigen Mitarbeitenden ab.
  • Wählen Sie die Revisionsstelle: Falls Ihre Firma mehr als 10 Vollzeitangestellte beschäftigt, muss die Buchhaltung von einem zertifizierten Rechnungsprüfer kontrolliert werden.

Weitere Informationen zur Firmengründung finden Sie auf STARTUPS.CH.

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